1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, der Denkmalpflege, des Natur- und Umweltschutzes sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Die Stiftung möchte damit insbesondere das Bewusstsein für die Bedeutung einer umweltgerechten und menschlichen Lebensraumgestaltung fördern.
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die...
...Förderung der handwerkliche Ausbildung:
• Die Stiftung unterstützt zum einen im Bereich des Maler- und Stuckateur- Handwerks durch die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftige Jugendliche i. S. d. § 53, die aufgrund ihrer allgemeinen körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung besonderer Zuwendung bedürfen, damit sich diese in vollem Umfang ihrer Ausbildung widmen können.
• Zum anderen fördert die Stiftung durch die Vergabe von Stipendien und die Auslobung von Preisen für besondere Leistungen auch Auszubildende des Maler- und Stuckateurberufes, die durch hervorragende Leistungen und großes Engagement Vorbildfunktion übernehmen.
• Die Förderung schließt auch Bildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Ausbilder und Lehrer mit ein.
...Förderung der akademischen Ausbildung:
• Die Stiftung unterstützt durch die Vergabe von Stipendien und die Auslobung von Preisen Studierende der Ingenieurwissenschaften und der Architektur, deren finanzielle Möglichkeiten ein kontinuierliches Lernen nicht zulassen, deren Begabung und Engagement aber vorbildlich sind.
• Weiter kann die Stiftung Studien und Projekte unterstützen, die die ökologische und ökonomische Energieeinsparung an Gebäuden zum Ziel haben.
...Weiterbildung:
• Die Stiftung unterstützt ferner eine qualifizierte Weiterbildung für engagierte und begabte Absolventen einer handwerklichen bzw. akademischen Ausbildung in den Bereichen Maler/Stuckateur bzw. Ingenieurwissenschaften/ Architektur. Die Weiterbildung soll insbesondere durch die Einrichtung einer Fortbildungsakademie gefördert werden.
...weitere Fördermaßnahmen:
• Die Stiftung kann Projekte fördern, die sich beispielhaft dem Erhalt denkmalgeschützter Gebäude bzw. Gebäudeensembles widmet.
• Daneben können Projekte gefördert werden, die die Erforschung von ökologischen, energiesparenden und zugleich ökonomischen sowie ästhetischen Bau- bzw. Rohstoffen zum Ziel haben.
3. Die Stiftung erfüllt diesen Auftrag durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke für die Verwirklichung der Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder, soweit sie nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, indem sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO verwirklicht.
4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.